Was ist Trainingswohnen?

Das Trainingswohnen ist eine Maßnahme der Jugendhilfe für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 16 Jahren, die nicht in ihrem bisherigen Lebensfeld bleiben können, aber bereits in der Lage sind, mit sozialpädagogischer Unterstützung alleine zu leben.
Worum geht es in der Betreuung?
Die Inhalte der Betreuung orientieren sich an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Verantwortlichkeit:

Reciane Costa

Tel.: 0173 8889923

Mail: reciane.costa@wohnen-ohne-barrieren-gmbh.de

Vorgesehen ist eine Unterstützung bei:
• der Wohnungssuche,
• der Bearbeitung persönlicher Probleme und der Persönlichkeitsentwicklung,
• der Entwicklung von Lebensperspektiven,
• der Beziehungsklärung und der Ablösung von der Familie,
• der Bearbeitung belastender Erfahrungen,
• der Erweiterung der sozialen Kompetenz,
• schulischen und beruflichen Belangen,
• finanziellen Angelegenheiten,
• dem Umgang mit Behörden
• der Alltagsgestaltung,
• der Freizeitgestaltung

Das bisherige Lebensumfeld wird in die Betreuung einbezogen.

Wer führt die Betreuung durch?
Die Betreuung erfolgt durch eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachkraft, die in das Team der Wohnen ohne Barrieren GmbH eingebunden ist. Das Team arbeitet nach dem Bezugsbetreuer/innensystem, um Kontinuität und Verbindlichkeit zu ermöglichen.

Wo und wie findet die Betreuung statt?
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wohnen in einer von ihnen selbst angemieteten bzw. Trägerwohnung. Die Betreuungstermine finden entweder dort oder in den Räumen der Wohnen ohne Barrieren GmbH statt. Ziel ist es, den jungen Menschen ressourcenorientiert auf seinem Weg zur eigenverantwortlichen Persönlichkeit und zur selbstständigen Lebensführung zu unterstützen. Ein konstruktiver Umgang mit bestehenden Problemen wird entwickelt und ein Erlernen alternativer Verhaltensweisen ermöglicht.

Wie wird das Trainingswohnen finanziert?
Das Betreute Jugendwohnen ist eine Maßnahme der Jugendhilfe im Rahmen des §27 SGB VIII in Verbindung mit §34 und §41 SGB VIII.
Die Finanzierung erfolgt mit einer Tagessatzpauschale durch das zuständige Jugendamt.