Ambulante Hilfen zur Erziehung
Das Team unserer Fachkräfte unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien bei Erziehungsfragen und der Bewältigung von Alltagsaufgaben. Wir verfolgen einen systemischen Arbeitsansatz und ergänzen unsere Leistungen durch Methoden und Maßnahmen, die ein hohes Maß an Flexibilität und Individualität in der Planung und Durchführung der Hilfe auszeichnen. Hinzu werden die vorhandenen Ressourcen der Familien als wichtige Komponente zur Gestaltung der Hilfe genutzt.
Unsere Arbeit ist auf die Verbesserung der Chancen von Kindern, Jugendlichen und Familien gerichtet. Im Rahmen unserer Arbeit nutzen wir die Synergien zu anderen internen und externen Angeboten.
Verantwortlichkeit:
Reciane Costa
Tel.: 0173 8889923
Ausgangspunkt ist die fallspezifische Hilfeplanung.
- Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach §35a SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige nach § 41 in Verbindung mit §30, 35 SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII
Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII
Individuelle persönliche Unterstützung für Kinder (bis 13 Jahre) und Jugendlichen (14 bis 17 Jahre), die mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen. Vorrangige Aufgaben der Hilfe ist die Bewältigung von Entwicklungsproblemen und die Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie.
Konkret geht es uns zum Beispiel um die Klärung von Problemen und die Entwicklung von Perspektiven für die Kinder und den Jugendlichen sowie die Förderung von dessen Eigenverantwortlichkeit in den familiären, schulischen und sozialen Bereichen, sowie die Unterstützung von verlässlichen und kontinuierlichen Netzwerken, die deren Entwicklung fördert.
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Die sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Umgang mit Ämtern und Institutionen.
Unser Anspruch ist es, jede Hilfe passgenau, individuell und zielführend anzubieten. Damit soll zum Beispiel eine Entlastung des Kindes und eine Stabilisierung des Familiensystems erreicht werden.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach §35a SGB VIII
Die Hilfe ist an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die eine seelische Beeinträchtigung haben oder bei denen eine Beeinträchtigung zu erwarten ist, gerichtet.
Die WoB verfolgt unter anderem die Ziele, Kinder und Jugendliche zu entlasten, die Auswirkungen der seelischen Beeinträchtigung zu bearbeiten und eine Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten oder deren Gefährdung entgegen zu wirken.
Hilfe für junge Volljährige nach § 41 in Verbindung mit 30, 35 SGB VIII
Die Hilfe dient dazu Junge Volljährige zu unterstützen ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln und ein eigenverantwortliches Leben zu führen.
Die Mitarbeiter der WoB beraten und unterstützen diese jungen Menschen u.a. bei der Entwicklung schulischer und beruflicher Perspektiven, dem Aufbau eines eigenverantwortlichen Lebens sowie der Gestaltung verlässlichen sozialen Netzwerken und Beziehungen.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII
Das Angebot richtet sich an alle Jugendliche und junge Volljährige, die intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zum Aufbau einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen. Vorranging geht es um Unterstützungsangebote und Begleitung zu Überwindung von Notlagen oder Krisensituationen. Weiterhin bekommen sie Unterstützung bei der Beschaffung und dem Erhalt von Wohnraum, dem Erlernen mit finanziellen Ressourcen umzugehen, sowie Unterstützung beim Umgang mit Behörden.